OTTO WÖHR GMBH

Making-of: Bikesafe

Der Wöhr Bikesafe bietet auf kleinster Fläche 122 Stellplätze in der Turmversion.

  • Autorin: Franziska Weinz
  • Fotos: Otto Wöhr GmbH

Fahrradfahren ist heutzutage eher ein Lebensgefühl als nur eine Art, sich fortzubewegen. Das Fahrrad selbst wird immer mehr zu einem Lifestyle-Produkt, das mit Bedacht ausgewählt wird. Denn es verspricht Unabhängigkeit, Naturverbundenheit und Freiheit. Dies bildet sich auch im Anteil von Fahrrädern im Verkehr ab, der in den letzten Jahren in ganz Deutschland immer weiter anstieg.

Das sichere, komfortable und zielnahe Abstellen von Fahrrädern ist für Viele ein wichtiges Kriterium zur Nutzung des Rads. Doch wenn nicht ausreichende und sichere Abstellmöglichkeiten für das eigene Schmuckstück zur Verfügung stehen, verweilt dieses womöglich eher in der Garage als auf der Straße. In Deutschland regeln die Bauordnungen der Bundesländer die Stellplatzsituation. Grundsätzlich müssen danach für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr erwarten lassen, die notwendigen Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätze auf dem Baugrundstück oder einem in der Nähe gelegenen Grundstück errichtet werden. Der Umfang der Stellplatzverpflichtung wird von der Bauaufsichtsbehörde festgesetzt. In einigen Bundesländern (z. B. Berlin, Brandenburg) wurden Stellplatzverordnungen für Pkws teilweise oder sogar vollständig aufgehoben. Wohingegen die Errichtung von Fahrradstellplätzen immer mehr gefördert wird.

Jedoch enthalten Stellplatzsatzungen oftmals keine ausreichenden Qualitätsvorgaben für die Anlage von Fahrradabstellplätzen, so dass vielfach Vorderradhalter aufgestellt werden, die kein sicheres Abstellen von Fahrrädern zulassen – noch viel häufiger fehlt die notwendige Überdachung. Ebenso wenige Vorgaben werden oftmals zur Lage der Fahrradabstellplätze in den Stellplatzsatzungen gemacht. Fahrradständer werden häufig weit entfernt vom Eingangsbereich, in nicht zugänglichen Räumen oder auf der Rückseite von Gebäuden installiert. Wild abgestellte Fahrräder versperren dann Eingangsbereiche sowie Fuß- und Rettungswege und sind ein guter Indikator dafür, wo Fahrradstellplätze fehlen. Wenn Flächen für das Fahrradparken erst nachträglich in die Freiraumplanung integriert werden, fällt das Ergebnis gestalterisch und funktional häufig wenig befriedigend aus. Gerade größere Städte sollten Fahrradstellplatzkonzepte entwickeln, fortschreiben und mit Umsetzungszeiträumen sowie einer Finanzierung hinterlegen, um ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes Angebot gewährleisten zu können. Die Konzepte sollten Aussagen zur Lage und Qualität der Anlagen beinhalten.

Otto Wöhr Bikesafe

Das Fahrrad-Parkhaus ist als Turm- oder Schachtversion ausführbar.

Fahrradstellplätze müssen schnell, sicher und fahrend erreichbar sein. Zu- und Abfahrten müssen auf die Kapazität und Nutzung der Anlage abgestimmt sein. Für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr, Einkaufszentren, Schulen, Freizeiteinrichtungen, größere Betriebe, Bahnhöfe und Wohnhäuser lassen sich so standardisierte Bedarfszahlen und -zeiten für Abstellanlagen entwickeln.

Eine Abstellanlage sollte so nahe wie möglich an den Quell- und Zielorten der Radfahrer liegen. Der richtige Standort hängt von der Anfahrtrichtung, dem Eingang, den Platzverhältnissen, der Überwachungsmöglichkeit und der Umgebung ab. An großflächigen Zielen sind mehrere dezentrale Anlagen erforderlich. Bei Neuanlagen sollten Flächen für eine mögliche Erweiterung freigehalten werden. Falls auf Privatgrund Platzmangel herrscht, sind öffentliche Flächen bereitzustellen. Zum Schutz vor Diebstahl und mutwilliger Zerstörung müssen Standorte gut einsehbar sein, im Blickfeld von Passanten oder Geschäften liegen, ständig bewacht werden und bei Dunkelheit gut beleuchtet sein. Zusammenfassend müssen Abstellanlagen leicht zu finden, einfach und schnell zu bedienen sowie in jeder Hinsicht sicher sein – verkehrssicher erreichbar, beleuchtet –, keinen Eindruck von Vandalismus- und Diebstahlmöglichkeiten sowie Wetterschutz für Langzeitparker bieten.

Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC) fordert dies: Erstellung von Fahrradstellplatzkonzepten, Schaffung ausreichender, differenzierter und flächendeckender Angebote, Umwidmung von Kfz-Stellplätzen für den Radverkehr, Erhöhung der Nutzbarkeit der Fahrradstellplätze und die Vermeidung gefährdenden oder behindernden Fahrradparkens.  Je nach Anordnung (z. B. Senkrecht- oder Schrägparken) werden pro Fahrrad in der Regel 1–1,5 Quadratmeter ohne Fahrgasse und 2–3 Quadratmeter mit Fahrgasse benötigt. Der seitliche Abstand der geparkten Fahrräder sollte mindestens 70 cm betragen (Senkrechtparken). Abstände unter 70 cm führen zum Verschmutzen der Kleidung und zum Verheddern von Seilzügen. Auch sollte die Abstellanlage Fahrräder mit verschiedenen Abmessungen und Lenkerformen aufnehmen können, wie Räder mit Körben, Kindersitzen, Packtaschen sowie Kinderräder. Radfahrer haben in Abhängigkeit von der Qualität ihres Fahrrads, der Dauer des Aufenthalts, der Zahlungsbereitschaft sowie dem Sicherheitsbedürfnis differenzierte Anforderungen an Abstellanlagen. So sind etwa Besitzer hochwertiger Fahrräderm bei längerer Parkdauer bereit auch kleinere Umwege und Kosten in Kauf zu nehmen, wenn das Fahrrad überdacht geparkt werden kann. Kurzzeitparker lassen das Rad kaum aus den Augen, wollen es direkt vor Geschäften oder am Imbissstand anschließen und schnell beladen. Langzeitparker stellen ihr Fahrrad ohne eigene Aufsicht über einen längeren Zeitraum ab, nahe der Wohnung, vor dem Arbeitsplatz, vor der Schule oder an Bahnhöfen, und haben daher höhere Anforderungen an die Diebstahlsicherheit.

Innerhalb von 16 Sekunden hat der Kunde Zugriff auf sein Fahrrad.

Eine Lösung, die die Interessen Vieler eint, ist der Bikesafe von Otto Wöhr GmbH: Er bietet optimale Bedingungen für das Parken des Rades auf kleinstem Raum. Erstmals wurde er auf der Messe BAU 2015 in München präsentiert. Das automatische Parkhaus für Fahrräder bietet als Turmversion auf nur 37 Quadratmeter Platz für 122 Stellplätze. Es können alle gängigen Fahrradtypen sowie Pedelecs mit einem maximalen Gewicht von 30 kg abgestellt werden. Durch die Einlagerung hinter verschlossenen Toren ist das Fahrrad im Bikesafe optimal vor Diebstahl oder Vandalismus geschützt. Weder der Nutzer selbst noch unbefugte Dritte haben Zugang zu dem Regalsystem. Grundsätzlich sind unterschiedliche Bedienkonzepte möglich: Standardmäßig erfolgt die Bedienung über eine Art Zugangskarte, den sogenannten RFID Chip, dieser ist vor allem für die regelmäßige Nutzung in Wohn- oder Bürogebäuden geeignet. An öffentlichen Plätzen kann die Stellplatzbuchung und -bezahlung beispielsweise über eine Internetplattform von Wöhr erfolgen.

Das Fahrrad wird auf einer Radschiene in der Übergabestation abgestellt. Unter dieser befinden sich Gewichtssensoren, durch die das System den Einlagerungsvorgang erkennt und vorab das Gewicht des Fahrrads überprüft. Im Anschluss wird der Einlagerungsvorgang ausgelöst: Das Schiebetor öffnet sich einen Spalt breit, so dass das Rad bis zum Anschlag hineingeschoben werden kann und gehalten wird. Der Nutzer bestätigt nun am Bedienterminal den Einlagervorgang z. B. mittels RFID Chip, woraufhin der Vertikallift mit Greifertechnik, das zentrale Herzstück der Anlage, das Fahrrad in das Regalsystem befördert. Das Tor schließt sich und das Fahrrad wird mittels Vertikallift auf einer freien Radschiene abgestellt. Die Einlagerung erfolgt dynamisch, das heißt, der vom Tor nächstgelegene freie Stellplatz wird ausgewählt. Die Auslagerung erfolgt auf gleichem Wege: Der Nutzer fordert mit dem RFID Chip sein Fahrrad in der Übergabestation an. In nur durchschnittlich 16 Sekunden erfolgt der Auslagerungsvorgang. Daher ist der Bikesafe auch für Kurzzeitparker, die es eilig haben, eine gute und sichere Alternative zur nächstgelegenen Straßenlaterne.

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